651.114
CH-OW
Art. 2 Weisungen über den Treffsicherheitsnachweis - Bestätigung
Art. 2 Weisungen über den Treffsicherheitsnachweis · Bestätigung
1. Das Amt für Wald und Landschaft stellt ein Formular zur Verfügung, auf welchem der Schütze bzw. die Schützin sowie eine vom Amt für Wald und Landschaft zugelassene Standaufsicht die Erfüllung des Schiessprogramms mit ihrer Unterschrift bestätigen.