651.113
CH-OW
Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die Hegegemeinschaft - Hegeumfang
Hege
Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die Hegegemeinschaft · Hegeumfang
1. Die Hegemassnahmen umfassen
a. * Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung wildgerechter Lebensräume gemäss dem Wald-Wild-Konzept;
b. * die Ergänzung der Nahrung in Notzeiten gemäss dem Notfütterungskonzept;
c. die Weiterbildung der Jägerschaft.