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651.113 CH-OW

Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die Hegegemeinschaft - Hegeumfang

Hege
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Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die Hegegemeinschaft · Hegeumfang

1. Die Hegemassnahmen umfassen

a. * Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung wildgerechter Lebensräume gemäss dem Wald-Wild-Konzept;

b. * die Ergänzung der Nahrung in Notzeiten gemäss dem Notfütterungskonzept;

c. die Weiterbildung der Jägerschaft.

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