Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
651.113 CH-OW

Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Hegegemeinschaft - Organe

Hegegemeinschaft
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (18 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Hegegemeinschaft · Organe

1. Organe der Hegegemeinschaft sind

a. die Jahresversammlung;

b. die Obmannschaft;

c. die Rechnungsrevisoren.

← Art. 3 Ausführungsbestimmungen über die Hegegemeinschaft Geltungsbereich Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Hegegemeinschaft →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →