651.113
CH-OW
Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Hegegemeinschaft - b. Beitragsgesuche
Hege
Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Hegegemeinschaft · b. Beitragsgesuche
1. Beitragsgesuche für Hegemassnahmen sind von der Obmannschaft an das Amt für Wald und Landschaft einzureichen. Die Gesuche haben den Hegekonzepten zu entsprechen.
2. Einzureichen sind die notwendigen Unterlagen und ein Kostenvoranschlag mit Angabe allfälliger Beitragsleistungen durch Dritte.