651.113
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Hegegemeinschaft - Geltungsbereich
Allgemeines
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Hegegemeinschaft · Geltungsbereich
1. Diese Ausführungsbestimmungen regeln die Hegemassnahmen, die Hegetätigkeit und die Verwendung der Hegemittel sowie die Aufgaben der freiwilligen Jagdaufsicht.