Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Jagdbann-, Wildschutz- und Sondergebiete - Kantonale Wildschutzgebiete
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Jagdbann-, Wildschutz- und Sondergebiete · Kantonale Wildschutzgebiete
1. Als kantonale Wildschutzgebiete, in denen jede Jagdausübung verboten ist, gelten
a. * Städerried, Alpnach: Das Schongebiet umfasst die ganze Naturschutzzone. Die genauen Grenzen sind auf den Informationstafeln ersichtlich. Diese befinden sich an folgenden Standorten: Koordinaten 2664.300/1200.640; 2664.800/1200.600; 2664.200/1200.360; 2665.280/1200.260. Ausgenommen ist die Jagd auf Kormorane im Bereich der Sarner-Aa.
b. * Wichelsee: Von der Nationalstrassenunterführung Chernmatt über das Stollenportal zum oberen Rand des Wartdossen. Von hier der oberen Krete des Dossen folgend bis zum Etschidossen. Dem Dossen folgend nordwärts einschliessend das Felsband und, wo letzteres sich verliert, ab oberen Waldrand bei Etschi verlaufend bis zum Stauwehr. Von hier der Sarneraa folgend bis zur ersten Fussgängerbrücke unterhalb des Stauwehrs. Von dort in direkter Linie über den Kiessammler der Grossen Schliere zur Nationalstrassenunterführung Schlierenrüti. Von da der Nationalstrasse N8 entlang zur Nationalstrassenunterführung Chernmatt.
c. Giswilerstock: Von der Panoramastrasse bei Einmündung des Brosmattsträssli diesem entlang über Brosmatt bis Mittlist-Fluonalp (P. 1582), von hier gegen Rüebenhütten (P. 1587), dann in südlicher Richtung zu den Hochspannungsmasten (Dundelegg), westwärts der Gemeindegrenze folgend bis Mändli (P. 2063), von da dem Grat entlang nach der Chringen (P. 1915), von der Chringen abwärts der Hochspannungsleitung folgend bis zum Jänzimattsträssli, diesem und der Panoramastrasse entlang bis zur Einmündung des Brosmattsträssli.
d. * Sachsler Dorfbach: In 1000 m ü.M. vom Sachsler Dorfbach ausgehend der Wolflisbergstrasse folgend über Unterholz, entlang der neuen Müllerenschwandstrasse bis zum Selibach, dem Selibach nach bis zu dessen Ausgang, von da auf den Grat und allem Grat entlang bis Büeldössli, Stockalp (P. 2028.8), Stuckli (P. 1800), in Burgletsflue dem Waldrand entlang bis zur Erschliessungsstrasse, dieser folgend bis zur Riederbergstrasse und darauf zum Sachsler Dorfbach, von da dem Bach entlang bis zur Wolflisbergstrasse, dieser entlang bis zum Ausgangspunkt Sachsler Dorfbach.
e. Ranft: Vom Hotel Paxmontana in gerader östlicher Linie der Starkstromleitung EWO folgend über die Grosse Melchaa bis in die Strasse Kerns-St. Niklausen-Melchtal, dieser Strasse in südlicher Richtung entlang bis zur Starkstromleitung EWO, die die Strasse von Engiberg Richtung Flüeli überquert, der Starkstromleitung in westlicher Richtung folgend über die Grosse Melchaa bis in die Strasse Flüeli-Melchtal und der Strasse in nördlicher Richtung entlang bis zum Hotel Paxmontana.
f. * Wasserwild-Schongebiete Sarnersee-Nord und Sarneraa: Die Jagd auf Wasserwild ist unterhalb (nördlich) der durch Bojen und Uferzeichen markierten Wasserlinie Seehof, Sachseln, bis zur Einmündung des Gerengräbli in den Sarnersee, Wilen, auf der Wasserfläche und am angrenzenden Ufer bis zu einer Landtiefe von 50 m sowie in einem beidseitig 10 m breiten Uferstreifen entlang der Sarneraa zwischen Sarnersee-Nord und Wichelsee verboten.
g. Eugenisee Engelberg: Die Jagd auf Wasserwild ist auf dem ganzen Eugenisee in Engelberg und am angrenzenden Ufer bis zu einer Landtiefe von 50 m verboten.
h. * Hanenried, Sachseln: Das Gebiet ist abgegrenzt durch den Seeweg, über den Radweg entlang der Schwerzbachstrasse, Zufahrt zur Liegenschaft Ried (Ried 2), Verbindungslinie zum östlichen Siedlungsrand am Seeufer (Ried Ost 55), ab dort Begrenzungslinie mit Uferabstand 50 Meter bis zum Bootssteg Zollhaus und zum Seeweg.