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Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Eignungsprüfung der Jägerinnen und Jäger - Anmeldung und Gebühr

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Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Eignungsprüfung der Jägerinnen und Jäger · Anmeldung und Gebühr

1. Der Anmeldetermin für den Jagdlehrgang und die Eignungsprüfung wird jeweils im Amtsblatt bekannt gegeben.

2. Die Anmeldung hat schriftlich an das Amt für Wald und Landschaft zu erfolgen.

3. Die Gebühr für den Jagdlehrgang beträgt Fr. 900.- und für die Eignungsprüfung Fr. 400.-. In der Gebühr inbegriffen ist das vom Amt für Wald und Landschaft zur Verfügung gestellte Jagdlehrmittel „Jagen in der Schweiz“. Nicht inbegriffen in den Gebühren sind Versicherungen, weiteres Instruktions- und Lehrmaterial, Munition, Fahrspesen, Exkursionen usw.

4. Mit der Anmeldung anerkennt die Bewerberin oder der Bewerber die Bestimmungen dieser Ausführungsbestimmungen.

5. Wer aus entschuldbaren Gründen auf die Eignungsprüfung oder vor der ersten Leistung auf den Jagdlehrgang verzichtet, erhält 80 Prozent der einbezahlten Gebühren zurückerstattet. Muss der Jagdlehrgang infolge Tod, Krankheit, Unfall oder Militärdienst aufgegeben werden, so wird die Gebühr anteilmässig zurückerstattet.

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