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643.111 ABAGG CH-OW

Art. 10 Ausführungsbestimmungen zum Allgemeinen Gebührengesetz (AB AGG) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 10 AB AGG · Inkrafttreten

1. Diese Ausführungsbestimmungen treten am 1. Juli 2005 in Kraft.

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