Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
643.11 VAGG CH-OW

Art. 10 Verordnung zum Allgemeinen Gebührengesetz (VAGG) - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 VAGG · Inkrafttreten

1. Der Regierungsrat bestimmt, wann diese Verordnung in Kraft tritt.

← Art. 9 VAGG Verordnung zum Allgemeinen Gebührengesetz (VAGG) - Allgemeiner Rahmen

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →