Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
643.1 AGG CH-OW

Art. 25 Allgemeines Gebührengesetz (AGG) - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 25 AGG · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Gebührenordnung für die Staatsverwaltung vom 26. Januar 1979 wird aufgehoben.

← Art. 24 AGG Allgemeines Gebührengesetz (AGG) - Geltungsbereich Art. 26 AGG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →