641.427
CH-OW
Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten - Dokumentationspflichten
Art. 9 Ausführungsbestimmungen über die ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten · Dokumentationspflichten
1. Zum Nachweis des Anspruchs auf eine ermässigte Besteuerung hat die steuerpflichtige Person den Forschungs- und Entwicklungsaufwands und den dazugehörigen Reingewinn zu dokumentieren. Dabei muss sie insbesondere den Forschungs- und Entwicklungsaufwand und den Reingewinn auf die einzelnen Patente und vergleichbaren Rechte aufteilen. Die Steuerbehörde kann diese Dokumentation einfordern.
2. Erbringt eine steuerpflichtige Person den Nachweis, dass eine Aufteilung des Forschungs- und Entwicklungsaufwands und des dazugehörigen Reingewinns auf die einzelnen Patente und vergleichbaren Rechte nicht sachgerecht ist, so kann sie diese Aufteilung auf die einzelnen Produkte vornehmen.