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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten - Berechnungsgrundsatz

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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die ermässigte Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und vergleichbaren Rechten · Berechnungsgrundsatz

1. Der ermässigte steuerbare Reingewinn wird ermittelt, indem jeweils der Reingewinn aus den einzelnen Patenten und vergleichbaren Rechten vor Steueraufwand mit dem entsprechenden Nexusquotienten nach Art. 4 dieser Ausführungsbestimmungen multipliziert wird und die Ergebnisse dieser Multiplikationen addiert werden.

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