641.421
CH-OW
Art. 8 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens - Zeitpunkt der Zustellung
Elektronische Kommunikation
Art. 8 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens · Zeitpunkt der Zustellung
1. Bei elektronischer Zustellung in das Kundenportal gelten die Dokumente an dem Tag als zugestellt, an welchem der Nutzer oder die Nutzerin über die Zustellung per SMS oder E-Mail benachrichtigt wird.