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Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens - Zustellungsart und Benachrichtigung

Elektronische Kommunikation
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Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens · Zustellungsart und Benachrichtigung

1. Nutzer und Nutzerinnen des Kundenportals mit aktiviertem Steuerkonto können im Kundenportal die Zustellungsart der Steuerdokumente durch die Steuerverwaltung wählen. Die Zustellung der Dokumente kann elektronisch in das Kundenportal oder mittels Briefpost erfolgen.

2. Bei elektronischer Zustellung der Dokumente, kann die Art der elektronischen Benachrichtigung (SMS oder E-Mail) gewählt werden.

3. Bei Zustellung per Briefpost erfolgt keine zusätzliche elektronische Benachrichtigung.

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