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Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens - Speicherung von Daten

Kundenportal
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Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens · Speicherung von Daten

1. Im Kundenportal werden die notwendigen Daten für die Identifikation der steuerpflichtigen Personen und ihrer ermächtigten Personen sowie Daten ihrer persönlichen Einstellungen gespeichert. Dies betrifft insbesondere: Vornamen, Namen, E-Mailadresse, Mobiltelefonnummer, Verknüpfungen zur ermächtigten Person sowie persönliche Einstellungen im Benutzerprofil zur Kommunikations- und Notifikationsart.

2. Im Kundenportal werden keine Steuerdaten gespeichert.

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