Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens - Steuerkonto
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens · Steuerkonto
1. Im Kundenportal kann die Aktivierung des Steuerkontos mit der persönlichen Personenidentifikationsnummer (PID) beantragt werden. Dies gilt ebenso für Ehepaare. Nach Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen wird dem bzw. der Steuerpflichtigen ein Aktivierungscode zugesandt. Der Versand erfolgt mit A-Post Plus an den Wohn- resp. Hauptsitz des oder der Steuerpflichtigen.
2. Mit dem Steuerkonto können im Kundenportal persönliche Steuerdaten und Steuerdokumente eingesehen werden und es kann mit der Steuerverwaltung verschlüsselt kommuniziert werden.
3. Das Steuerkonto wird nach erfolgreicher Eingabe des Aktivierungscodes im Kundenportal freigeschaltet. Der Zugriff erfolgt über eine zweistufige Authentisierung.
4. Wer sich so legitimiert, gilt gegenüber der Steuerverwaltung als zur Benutzung des Steuerkontos berechtigter Nutzer oder berechtigte Nutzerin.