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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens - Zweck des Kundenportals

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Art. 2 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens · Zweck des Kundenportals

1. Die Steuerverwaltung betreibt für die elektronische Geschäftsabwicklung mit den Steuerpflichtigen ein Kundenportal.

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