641.421
CH-OW
Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens - Steuerdeklarationslösungen
Elektronische Einreichung der Steuererklärung
Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens · Steuerdeklarationslösungen
1. Die Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg einreichen, müssen eine der folgenden Lösungen verwenden
a. die von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellte webbasierte Steuerdeklarationslösung im Kundenportal;
b. von der Steuerverwaltung bezeichnete Anwendungen.