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Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens - Steuerdeklarationslösungen

Elektronische Einreichung der Steuererklärung
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Art. 11 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens · Steuerdeklarationslösungen

1. Die Steuerpflichtigen, die ihre Steuererklärung auf elektronischem Weg einreichen, müssen eine der folgenden Lösungen verwenden

a. die von der Steuerverwaltung zur Verfügung gestellte webbasierte Steuerdeklarationslösung im Kundenportal;

b. von der Steuerverwaltung bezeichnete Anwendungen.

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