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Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens - Deaktivierung des Kundenportals

Elektronische Kommunikation
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Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens · Deaktivierung des Kundenportals

1. Bei Verstössen gegen die Nutzungsbedingungen kann die Steuerverwaltung den Nutzer oder die Nutzerin nach entsprechender Vorankündigung vom Kundenportal ausschliessen und eine Reaktivierung verhindern.

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