641.421
CH-OW
Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens - Deaktivierung des Kundenportals
Elektronische Kommunikation
Art. 10 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens · Deaktivierung des Kundenportals
1. Bei Verstössen gegen die Nutzungsbedingungen kann die Steuerverwaltung den Nutzer oder die Nutzerin nach entsprechender Vorankündigung vom Kundenportal ausschliessen und eine Reaktivierung verhindern.