641.421
CH-OW
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens - Gegenstand
Allgemeine Bestimmung
Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die Digitalisierung des Steuerverfahrens · Gegenstand
1. Diese Ausführungsbestimmungen regeln
a. die Organisation, den Betrieb und die Nutzung des elektronischen Kundenportals der Steuerverwaltung;
b. die elektronische Einreichung der Steuererklärung;
c. die Bearbeitung der elektronischen Daten.