Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
641.420 CH-OW

Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung - Steuerperiode

Steuerperiode 2026 - Hauptveranlagung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung · Steuerperiode

1. Im Jahr 2026 erfolgt für die steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen eine Neuveranlagung für die Kantons- und Gemeindesteuer 2026 und für die direkte Bundessteuer 2026.

← Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung Formulare Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →