641.420
CH-OW
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung - Wegleitung und Auskünfte
Steuerperiode 2025 - Steuererklärung 2025
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung · Wegleitung und Auskünfte
1. Die Steuerverwaltung erlässt die Wegleitung über das Ausfüllen der Steuererklärung 2025.
2. Auskünfte erteilt die Steuerverwaltung.