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Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung - Wegleitung und Auskünfte

Steuerperiode 2025 - Steuererklärung 2025
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Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Steuerveranlagung · Wegleitung und Auskünfte

1. Die Steuerverwaltung erlässt die Wegleitung über das Ausfüllen der Steuererklärung 2025.

2. Auskünfte erteilt die Steuerverwaltung.

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