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641.419 CH-OW

Art. 7 Ausführungsbestimmungen über den Steuerbezug - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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Art. 7 Ausführungsbestimmungen über den Steuerbezug · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Ausführungsbestimmungen werden die Ausführungsbestimmungen über den Steuerbezug und die Kosten der kantonalen Steuerverwaltung vom 30. Januar 2001 aufgehoben.

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