641.419
CH-OW
Art. 7 Ausführungsbestimmungen über den Steuerbezug - Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmungen
Art. 7 Ausführungsbestimmungen über den Steuerbezug · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Mit dem Inkrafttreten dieser Ausführungsbestimmungen werden die Ausführungsbestimmungen über den Steuerbezug und die Kosten der kantonalen Steuerverwaltung vom 30. Januar 2001 aufgehoben.