641.418
CH-OW
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Errichtung des steuerlichen Nachlassinventars - Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Errichtung des steuerlichen Nachlassinventars · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Der Gebührentarif vom 6. Dezember 1982 für die Aufnahme des Nachlassinventars beim Tode von Steuerpflichtigen wird aufgehoben.