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Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Errichtung des steuerlichen Nachlassinventars - Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 5 Ausführungsbestimmungen über die Errichtung des steuerlichen Nachlassinventars · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Der Gebührentarif vom 6. Dezember 1982 für die Aufnahme des Nachlassinventars beim Tode von Steuerpflichtigen wird aufgehoben.

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