641.418
CH-OW
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Errichtung des steuerlichen Nachlassinventars - Anwendbares Recht
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Errichtung des steuerlichen Nachlassinventars · Anwendbares Recht
1. Die Verordnung über die Errichtung des Nachlassinventars für die direkte Bundessteuer ist auch auf die Inventaraufnahme und die Siegelung nach kantonalem Steuerrecht sinngemäss anwendbar.