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641.418 CH-OW

Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Errichtung des steuerlichen Nachlassinventars - Anwendbares Recht

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Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die Errichtung des steuerlichen Nachlassinventars · Anwendbares Recht

1. Die Verordnung über die Errichtung des Nachlassinventars für die direkte Bundessteuer ist auch auf die Inventaraufnahme und die Siegelung nach kantonalem Steuerrecht sinngemäss anwendbar.

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