Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
641.416 CH-OW

Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die zeitliche Bemessung der Steuer bei natürlichen Personen - Einsprache

Provisorische Rechnungsstellung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Ausführungsbestimmungen über die zeitliche Bemessung der Steuer bei natürlichen Personen · Einsprache

1. Die Einsprache gegen die provisorische Rechnung (Art. 246 Abs. 4 und 5 StG) ist an die kantonale Steuerverwaltung zu richten.

← Art. 6 Ausführungsbestimmungen über die zeitliche Bemessung der Steuer bei natürlichen Personen Bemessung des Einkommens Art. 8 Ausführungsbestimmungen über die zeitliche Bemessung der Steuer bei natürlichen Personen →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →