641.416
CH-OW
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die zeitliche Bemessung der Steuer bei natürlichen Personen - Zuzug aus dem Ausland
Wechsel des Wohnsitzes
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über die zeitliche Bemessung der Steuer bei natürlichen Personen · Zuzug aus dem Ausland
1. Der Zuzug aus dem Ausland gilt als Eintritt in die Steuerpflicht. Die Veranlagung erfolgt nach der Bestimmung von Art. 60 Abs. 3 StG.