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641.416 CH-OW

Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die zeitliche Bemessung der Steuer bei natürlichen Personen - Bemessung des Einkommens

Einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbemessung
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Art. 1 Ausführungsbestimmungen über die zeitliche Bemessung der Steuer bei natürlichen Personen · Bemessung des Einkommens

1. Massgeblich für die Bemessung des steuerbaren Einkommens sind die in der Steuerperiode (Kalenderjahr) tatsächlich erzielten Einkünfte, auch wenn die Steuerpflicht nur während eines Teils der Steuerperiode bestanden hat.

2. Die Abzüge nach Art. 35 Abs. 1 Bst. g und Abs. 2 StG sowie die Sozialabzüge nach Art. 37 StG werden entsprechend der Dauer der Steuerpflicht gewährt.

3. Für die Satzbestimmung werden bei unterjähriger Steuerpflicht die regelmässig fliessenden Einkünfte auf zwölf Monate umgerechnet; die Umrechnung erfolgt nach der Dauer der Steuerpflicht. Nicht regelmässig fliessende Einkünfte werden für die Satzbestimmung in ihrem tatsächlichen Umfang herangezogen und dem auf zwölf Monate umgerechneten Einkommen hinzugezählt. Art. 40 StG bleibt vorbehalten.

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