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641.415 CH-OW

Art. 5a Ausführungsbestimmungen über die zeitliche Bemessung der Steuer bei juristischen Personen - Wechsel des Sitzes innerhalb des Kantons

Einjährige Veranlagung mit Gegenwartsbemessung
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Art. 5a Ausführungsbestimmungen über die zeitliche Bemessung der Steuer bei juristischen Personen · Wechsel des Sitzes innerhalb des Kantons

1. Verlegt eine juristische Person ihren Sitz innerhalb des Kantons, so bleibt die primäre Steuerpflicht bis Ende der Steuerperiode bei derjenigen Gemeinde bestehen, in der die juristische Person am 1. Januar der Steuerperiode ihren Sitz hatte.

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