641.412
CH-OW
Art. 9 Ausführungsbestimmungen über den steuerlichen Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit - Nachweis höherer Kosten bei Pauschalansätzen
Art. 9 Ausführungsbestimmungen über den steuerlichen Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit · Nachweis höherer Kosten bei Pauschalansätzen
1. Werden anstelle einer Pauschale gemäss Art. 3 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1 und Art. 8 dieser Ausführungsbestimmungen höhere Kosten geltend gemacht, so sind die gesamten tatsächlichen Auslagen und deren berufliche Notwendigkeit nachzuweisen.