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641.412 CH-OW

Art. 9 Ausführungsbestimmungen über den steuerlichen Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit - Nachweis höherer Kosten bei Pauschalansätzen

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Art. 9 Ausführungsbestimmungen über den steuerlichen Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit · Nachweis höherer Kosten bei Pauschalansätzen

1. Werden anstelle einer Pauschale gemäss Art. 3 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1 und Art. 8 dieser Ausführungsbestimmungen höhere Kosten geltend gemacht, so sind die gesamten tatsächlichen Auslagen und deren berufliche Notwendigkeit nachzuweisen.

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