641.412
CH-OW
Art. 3a Ausführungsbestimmungen über den steuerlichen Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit - Fahrkosten bei der unentgeltlichen privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
Art. 3a Ausführungsbestimmungen über den steuerlichen Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit · Fahrkosten bei der unentgeltlichen privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen
1. Nutzt die steuerpflichtige Person ein Geschäftsfahrzeug unentgeltlich für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sowie für weitere private Zwecke, so kann anstelle der Abrechnung über die tatsächlichen Kosten der privaten Nutzung und des Fahrkostenabzugs nach Artikel 3 eine pauschale Fahrkostenberechnung vorgenommen werden.
2. Bei der pauschalen Fahrkostenberechnung gelten 0,9 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung.