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641.412 CH-OW

Art. 3a Ausführungsbestimmungen über den steuerlichen Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit - Fahrkosten bei der unentgeltlichen privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

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Art. 3a Ausführungsbestimmungen über den steuerlichen Abzug von Berufskosten bei unselbstständiger Erwerbstätigkeit · Fahrkosten bei der unentgeltlichen privaten Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

1. Nutzt die steuerpflichtige Person ein Geschäftsfahrzeug unentgeltlich für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sowie für weitere private Zwecke, so kann anstelle der Abrechnung über die tatsächlichen Kosten der privaten Nutzung und des Fahrkostenabzugs nach Artikel 3 eine pauschale Fahrkostenberechnung vorgenommen werden.

2. Bei der pauschalen Fahrkostenberechnung gelten 0,9 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung.

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