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641.41 STV CH-OW

Art. 72 Vollziehungsverordnung zum Steuergesetz (StV) - Anwendung des neuen Rechts

Schlussbestimmungen - Schluss- und Übergangsbestimmungen zum Nachtrag vom 25. Juni 1999
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Art. 72 StV · Anwendung des neuen Rechts

1. Das geänderte Recht findet erstmals Anwendung auf die am 1. Januar 2001 beginnende Steuerperiode.

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