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641.41 STV CH-OW

Art. 62 Vollziehungsverordnung zum Steuergesetz (StV) - Kaufverträge (Art. 261 und 262 StG)

Verfahrensrecht - Bezug und Sicherung der Steuern
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Art. 62 StV · Kaufverträge (Art. 261 und 262 StG)

1. Die Parteien sind im Kaufvertrag auf das gesetzliche Pfandrecht gemäss Art. 262 StG aufmerksam zu machen, welches ohne Eintragung im Grundbuch entsteht.

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