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641.41 STV CH-OW

Art. 57 Vollziehungsverordnung zum Steuergesetz (StV) - Berichtigungsgründe (Art. 229 StG)

Verfahrensrecht - Berichtigung von Rechnungsfehlern und Schreibversehen
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Art. 57 StV · Berichtigungsgründe (Art. 229 StG)

1. Anlass zu Berichtigungen rechtskräftiger Entscheide geben insbesondere

a. die rechnerisch fehlerhafte Festsetzung des steuerbaren Einkommens, Vermögens, Gewinnes und Kapitals;

b. die Anwendung des falschen Tarifes;

c. Fehler bei der Berechnung des Steuerbetrages.

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