Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
641.41 STV CH-OW

Art. 19 Vollziehungsverordnung zum Steuergesetz (StV) - Kinderabzug (Art. 37 Bst. b StG)

Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Abzüge vom Reineinkommen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (67 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 19 StV · Kinderabzug (Art. 37 Bst. b StG)

1. Der Kinderabzug steht dem Inhaber der elterlichen Sorge bzw. der elterlichen Obhut zu.

← Art. 18 StV Vollziehungsverordnung zum Steuergesetz (StV) - Steuerfuss (Art. 2 StG) Art. 21 StV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →