641.41
STV
CH-OW
Art. 18 Vollziehungsverordnung zum Steuergesetz (StV) - Abzugsfähige Steuern (Art. 36 Bst. e StG)
Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Abzüge vom Reineinkommen
Art. 18 StV · Abzugsfähige Steuern (Art. 36 Bst. e StG)
1. Zu den abziehbaren Steuern gehören insbesondere jene auf dem Umsatz von Gütern und Dienstleistungen und die Stempelabgaben.