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641.41 STV CH-OW

Art. 18 Vollziehungsverordnung zum Steuergesetz (StV) - Abzugsfähige Steuern (Art. 36 Bst. e StG)

Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Abzüge vom Reineinkommen
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Art. 18 StV · Abzugsfähige Steuern (Art. 36 Bst. e StG)

1. Zu den abziehbaren Steuern gehören insbesondere jene auf dem Umsatz von Gütern und Dienstleistungen und die Stempelabgaben.

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