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641.41 STV CH-OW

Art. 17 Vollziehungsverordnung zum Steuergesetz (StV) - Renten (Art. 35 Abs. 1 Bst. b StG)

Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Abzüge vom Reineinkommen
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Art. 17 StV · Renten (Art. 35 Abs. 1 Bst. b StG)

1. Für die Bewertung der Gegenleistung, die der Rentenschuldner erhalten hat, sind die Verhältnisse zur Zeit des Vertragsschlusses massgebend.

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