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641.41 STV CH-OW

Art. 12 Vollziehungsverordnung zum Steuergesetz (StV) - Pauschalansätze für Berufsunkosten (Art. 28 StG)

Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Steuerbare Einkünfte
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Art. 12 StV · Pauschalansätze für Berufsunkosten (Art. 28 StG)

1. Die Pauschalansätze werden durch den Regierungsrat in Ausführungsbestimmungen festgelegt.

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