641.4
STG
CH-OW
Art. 9 Steuergesetz (StG)
Besteuerung der natürlichen Personen - Steuerpflicht - Zugehörigkeit - Steuerberechnung bei teilweiser Steuerpflicht
Art. 9 StG
1. Natürliche Personen, die nur für einen Teil ihres Einkommens und Vermögens im Kanton steuerpflichtig sind, entrichten die Steuer für die im Kanton steuerbaren Werte nach dem Steuersatz, der ihrem gesamten Einkommen und Vermögen entspricht; steuerfreie Beträge werden ihnen anteilmässig gewährt.
2. Steuerpflichtige ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz entrichten die Steuern für Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Kanton mindestens zu dem Steuersatz, der dem im Kanton erzielten Einkommen und dem hier gelegenen Vermögen entspricht.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)
VVGE.1983.84.Nr.39 · ow (Art. 9 Abs. 1 StG)
Taxation of Foreign Income and Deductions in Swiss-Italian Dual Residency Case
Used to establish the principle of full progression of tax rates, which is consistent with the progressive taxation reservation in the double taxation agreement.
VVGE.1989.90.Nr.41 · ow (Art. 9 VV zum StG)
Taxability of Excess Expense Reimbursements
Cited as the basis for classifying expense reimbursements exceeding actual expenses (considering private savings) as ancillary income, with a presumption that reimbursements exceeding the usual amount are ancillary income.