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641.4 STG CH-OW

Art. 80 Steuergesetz (StG) - Erfolgsneutrale Vorgänge

Besteuerung der juristischen Personen - Gewinnsteuer - Steuerobjekt - Berechnung des Reingewinns
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Art. 80 StG · Erfolgsneutrale Vorgänge

1. Kein steuerbarer Gewinn entsteht durch

a. Kapitaleinlagen von Mitgliedern von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, einschliesslich Aufgelder und Leistungen à fonds perdu;

b. Verlegung des Sitzes, der Verwaltung, eines Geschäftsbetriebes oder einer Betriebsstätte innerhalb der Schweiz, soweit keine Veräusserungen oder buchmässigen Aufwertungen vorgenommen werden;

c. Kapitalzuwachs aus Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VVGE.1989.90.Nr.39 · ow (Art. 80 Abs. 3 StG)
Tax Assessment on Marriage Income: Legislative vs. Judicial Authority
Cited as the legal basis for assessing newly added income and assets according to the rules for the beginning of tax liability.