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641.4 STG CH-OW

Art. 67 Steuergesetz (StG) - Steuerfüsse

Besteuerung der natürlichen Personen - Zeitliche Bemessung - Steuerfüsse
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Art. 67 StG · Steuerfüsse

1. Anwendbar sind die am Ende der Steuerperiode geltenden Steuerfüsse.

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