641.4
STG
CH-OW
Art. 62 Steuergesetz (StG) - Regelfall
Besteuerung der natürlichen Personen - Zeitliche Bemessung - Hauptveranlagung - Bemessung des Einkommens
Art. 62 StG · Regelfall
1. Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den Einkünften in der Steuerperiode.
2. Für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis der in der Steuerperiode abgeschlossenen Geschäftsjahre massgebend.