641.4
STG
CH-OW
Art. 55 Steuergesetz (StG) - Steuersatz
Besteuerung der natürlichen Personen - Vermögenssteuer - Steuerberechnung
Art. 55 StG · Steuersatz
1. Die einfache Steuer vom steuerbaren Vermögen für ein Steuerjahr beträgt 0,2 Promille.
2. Restbeträge unter Fr. 1 000.- werden nicht berücksichtigt.