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641.4 STG CH-OW

Art. 55 Steuergesetz (StG) - Steuersatz

Besteuerung der natürlichen Personen - Vermögenssteuer - Steuerberechnung
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Art. 55 StG · Steuersatz

1. Die einfache Steuer vom steuerbaren Vermögen für ein Steuerjahr beträgt 0,2 Promille.

2. Restbeträge unter Fr. 1 000.- werden nicht berücksichtigt.

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