641.4
STG
CH-OW
Art. 51 Steuergesetz (StG)
Besteuerung der natürlichen Personen - Vermögenssteuer - Bewertung - Wertpapiere und Forderungen
Art. 51 StG
1. Für Wertpapiere gilt als Verkehrswert der Kurswert und bei dessen Fehlen der innere Wert.
2. Forderungen werden zum Nennwert angerechnet. Einer allfälligen Verlustwahrscheinlichkeit ist angemessen Rechnung zu tragen.
3. ...
4. Mitarbeiterbeteiligungen nach Art. 19b Abs. 1 dieses Gesetzes sind zum Verkehrswert steuerbar. Allfällige Sperrfristen sind in Anwendung von Art. 19b Abs. 2 dieses Gesetzes zu berücksichtigen.
5. Mitarbeiterbeteiligungen nach Art. 19b Abs. 3 und Art. 19c dieses Gesetzes sind bei Zuteilung ohne Steuerwert zu deklarieren.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VVGE.1971.75.Nr.125 · ow (Art. 51 Bst. e StG)
Business Property Capital Gains Tax Case
Cited as a provision for which the plaintiff claimed a tax exemption, but which was deemed inapplicable to liquidation gains.