641.4
STG
CH-OW
Art. 43 Steuergesetz (StG)
Besteuerung der natürlichen Personen - Vermögenssteuer - Steuerobjekt
Art. 43 StG
1. Der Vermögenssteuer unterliegt das gesamte Reinvermögen vermindert um den steuerfreien Betrag gemäss Art. 54 dieses Gesetzes. Das Reinvermögen besteht aus dem Überschuss der Aktiven über die Passiven.
2. Nutzniessungsvermögen wird den Nutzniessern zugerechnet.
3. Bei Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz ist die Wertdifferenz zwischen den Gesamtaktiven der kollektiven Kapitalanlage und deren direktem Grundbesitz steuerbar.
4. Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände werden nicht besteuert.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
VVGE.1993.94.Nr.40 · ow (Art. 43 StG)
Taxpayer's Property Sale Not Commercial Trading
This provision governs the special taxation of real estate gains, which is relevant for distinguishing between income subject to general income tax and specific real estate gain tax.