Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
641.4 STG CH-OW

Art. 35 Steuergesetz (StG)

Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Ermittlung des Reineinkommens - Allgemeine Abzüge
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (324 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 35 StG

1. Von den Einkünften werden abgezogen

a. * die privaten Schuldzinsen im Umfang der nach Art. 22, 22a und 23 dieses Gesetzes steuerbaren Vermögenserträge und weiterer 50 000 Franken. Nicht abzugsfähig sind Schuldzinsen für Darlehen, die eine Kapitalgesellschaft einer an ihrem Kapital massgeblich beteiligten oder ihr sonstwie nahestehenden natürlichen Person zu Bedingungen gewährt, die erheblich von den im Geschäftsverkehr unter Dritten üblichen Bedingungen abweichen;

b. * die dauernden Lasten sowie der Ertragsanteil nach Art. 24 Abs. 3 dieses Gesetzes der Leistungen aus Leibrenten- und aus Verpfründungsverträgen;

c. * Unterhaltsbeiträge an den geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebenden Ehegatten sowie die Unterhaltsbeiträge an einen Elternteil für die unter dessen elterlicher Sorge stehenden Kinder, nicht jedoch Leistungen in Erfüllung anderer familienrechtlicher Unterhalts- oder Unterstützungspflichten;

d. * gemäss Gesetz, Statut oder Reglement geleistete Einlagen, Prämien und Beiträge an die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge;

e. * Einlagen, Prämien und Beiträge zum Erwerb von vertraglichen Ansprüchen aus anerkannten Formen der gebundenen Selbstvorsorge nach Art. 82 BVG[10];

f. Prämien und Beiträge für die Erwerbsersatzordnung, die Arbeitslosenversicherung und die obligatorische Unfallversicherung;

g. * Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, die Kranken- und die nicht unter Buchstabe f fallende Unfallversicherung sowie die Zinsen von Sparkapitalien der Steuerpflichtigen und der von ihnen unterhaltenen Personen bis zum Gesamtbetrag von Fr. 3 300.- für Ehepaare, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben und Fr. 1 700.- für die übrigen Steuerpflichtigen. Die Abzüge erhöhen sich

1. * um die Hälfte für Steuerpflichtige ohne Beiträge gemäss Buchstaben d und e;

2. * um Fr. 700.- für jedes Kind oder jede unterstützungsbedürftige Person, für die ein Abzug nach Art. 37 Abs. 1 Bst. b und d dieses Gesetzes geltend gemacht werden kann;

h. * Krankheits- und Unfallkosten der Steuerpflichtigen und der von ihnen unterhaltenen Personen, soweit die Steuerpflichtigen die Kosten selber tragen und diese 5 Prozent der um die Aufwendungen nach den Art. 28 bis 35 dieses Gesetzes verminderten steuerbaren Einkünfte übersteigen;

i. * die behinderungsbedingten Kosten des Steuerpflichtigen oder der von ihm unterhaltenen Personen mit Behinderungen im Sinne des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen[11], soweit der Steuerpflichtige die Kosten selber trägt;

k. * ...

l. * die nachgewiesenen Kosten, jedoch höchstens bis Fr. 10 000.-, für die Drittbetreuung jedes Kindes, welches das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und mit der steuerpflichtigen Person, die für seinen Unterhalt sorgt, im gleichen Haushalt lebt, soweit diese Kosten in direktem kausalem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit der steuerpflichtigen Person stehen;

m. * die Mitgliederbeiträge und Zuwendungen bis zum Gesamtbetrag von Fr. 10 000.- an politische Parteien, die

1. im Parteienregister nach Artikel 76a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1976[12] eingetragen sind,

2. im Kantonsrat des Kantons Obwalden vertreten sind, oder

3. * im Kanton Obwalden bei den letzten Gesamterneuerungswahlen des Kantonsrats mindestens drei Prozent der Stimmen erreicht haben;

n. * von den einzelnen Gewinnen aus der Teilnahme an Geldspielen, welche nicht nach Art. 26 Abs. 1 Bst. i bis l dieses Gesetzes steuerfrei sind, werden fünf Prozent, jedoch höchstens Fr. 5 000.-, als Einsatzkosten abgezogen. Von den einzelnen Gewinnen aus der Online-Teilnahme an Spielbankenspielen nach Art. 26 Abs. 1 Bst. j dieses Gesetzes werden die vom Online-Spielerkonto abgebuchten Spieleinsätze im Steuerjahr, jedoch höchstens Fr. 25 000.- abgezogen;

o. * die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung, einschliesslich der Umschulungskosten, bis zum Gesamtbetrag von Fr. 12 000.-, sofern

1. ein erster Abschluss auf der Sekundarstufe II vorliegt, oder

2. das 20. Lebensjahr vollendet ist und es sich nicht um die Ausbildungskosten bis zum ersten Abschluss auf der Sekundarstufe II handelt.

2. Leben Ehegatten in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe, so werden vom Erwerbseinkommen, das ein Ehegatte unabhängig vom Beruf, Geschäft oder Gewerbe des anderen Ehegatten erzielt, Fr. 3 400.- abgezogen; ein gleicher Abzug ist zulässig bei erheblicher Mitarbeit eines Ehegatten im Beruf, Geschäft oder Gewerbe des anderen Ehegatten. Der Zweitverdienerabzug wird vom niedrigeren der beiden Erwerbseinkommen abgezogen.

3-4 ...

← Art. 34 StG Steuergesetz (StG) - Gegenstand des Gesetzes Art. 35a StG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (4)

VVGE.2007.08.Nr.34 · ow (Art. 35 VV StG)
Taxpayer's Failure to Meet Statutory Deadline for Replacement Property Acquisition Due to Controllable Delays
This provision defines the reasonable timeframe for replacement acquisition and allows for exceptions, which was central to the court's determination of whether the tax deferral was applicable.
VVGE.1995.96.Nr.14 · ow (Art. 35 Abs. 1 Bst. c StG)
Child Support Taxation: Double Taxation Between Cantons Impermissible
Cited as the legal basis for deducting child maintenance payments from income.
VVGE.1997.98.Nr.13 · ow (Art. 35 Abs. 1 Bst. g StG)
Taxpayer's Interim Tax Assessment: 1.5-Fold Insurance Deduction Applies
Cited as the basis for the insurance deduction, the application of which (simple vs. 1.5-fold) is the core issue of the decision.
VVGE.2009.10.Nr.28 · ow (Art. 35 Abs. 1 Bst. c StG)
Taxpayer's Claim for Deductible Dental Expenses for Son Denied, Remanded for Proof of Agreement
This provision is cited in the dispositive to determine whether the taxpayer can deduct payments for dental costs as maintenance contributions.