641.4
STG
CH-OW
Art. 324 Steuergesetz (StG) - Anwendung des neuen Rechts
Schlussbestimmungen - Übergangs- und Schlussbestimmungen zum Nachtrag vom 5. Dezember 2018
Art. 324 StG · Anwendung des neuen Rechts
1. Für die Beurteilung von Straftaten, die in Steuerperioden vor Inkrafttreten der Änderung vom 5. Dezember 2018 begangen worden sind, ist das neue Recht anwendbar, sofern dieses milder ist als das in jenen Steuerperioden geltende Recht.