641.4
STG
CH-OW
Art. 321 Steuergesetz (StG) - Anwendung des neuen Rechts
Schlussbestimmungen - Übergangs- und Schlussbestimmungen zum Nachtrag vom 28. Oktober 2010
Art. 321 StG · Anwendung des neuen Rechts
1. Das geänderte Recht findet erstmals Anwendung auf die am 1. Januar 2011 beginnende Steuerperiode. Veranlagungen bis und mit Steuerjahr 2010 werden nach altem Recht vorgenommen.