641.4
STG
CH-OW
Art. 313 Steuergesetz (StG) - Anwendung des neuen Rechts
Schlussbestimmungen - Übergangs- und Schlussbestimmungen zum Nachtrag vom 14. Oktober 2005
Art. 313 StG · Anwendung des neuen Rechts
1. Das geänderte Recht findet erstmals Anwendung auf die am 1. Januar 2006 beginnende Steuerperiode. Veranlagungen bis und mit Steuerjahr 2005 werden nach altem Recht vorgenommen.