Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
641.4 STG CH-OW

Art. 313 Steuergesetz (StG) - Anwendung des neuen Rechts

Schlussbestimmungen - Übergangs- und Schlussbestimmungen zum Nachtrag vom 14. Oktober 2005
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (324 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 313 StG · Anwendung des neuen Rechts

1. Das geänderte Recht findet erstmals Anwendung auf die am 1. Januar 2006 beginnende Steuerperiode. Veranlagungen bis und mit Steuerjahr 2005 werden nach altem Recht vorgenommen.

← Art. 312 StG Steuergesetz (StG) - Gegenstand des Gesetzes Art. 314 StG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →