641.4
STG
CH-OW
Art. 307 Steuergesetz (StG) - Steuererklärung für Übergangsperiode 1999/2000
Schlussbestimmungen - Übergangs- und Schlussbestimmungen zum Nachtrag vom 25. Juni 1999
Art. 307 StG · Steuererklärung für Übergangsperiode 1999/2000
1. Im Jahr 2001 ist eine nach den Bestimmungen der Art. 190, 191 und 192 StG und nach den Bestimmungen für die zweijährige Vergangenheitsbemessung ausgefüllte Steuererklärung einzureichen. Sie kann zur Ermittlung des mutmasslichen Steuerbetrages für die vorläufige Steuerrechnung gemäss Art. 246 dieses Gesetzes berücksichtigt werden.